Logo

Heimatwerk Grafschaft Glatz
Heimatwerk Grafschaft Glatz e.V. (ehem. Glatzer Visitatur)

Minoritenkirche Glatz

Märtyrer der Grafschaft Glatz

Kaplan Andreas Faulhaber

Kaplan Andreas Faulhaber
Kaplan Andreas Faulhaber
(1713-1757)

Kaplan Andreas Faulhaber, am 21.05.1713 in Glatz als jüngerer Sohn des Hufschmieds und Großuhrenmachers Andreas Faulhauber geboren, wurde am 30.12.1757 auf Befehl des preußischen Königs Friedrich II. am Galgen hingerichtet.

Schon in jungen Jahren half er dem Vater in der heimischen Werkstätte, wollte aber gern wie sein älterer Bruder Augustin Theologie studieren. Letzterem gelang es durch den immensen Fleiß des Vaters, mit Hilfe eines ‚Tischtitels‘ (titulus mensae = finanzielle Versorgung) sein Studium zu absolvieren und zum Priester geweiht zu werden. Dem Wunsch von Andreas, ebenfalls Priester werden zu dürfen, stand sein Vater sehr reserviert gegenüber. Angeblich hatte er Vorahnungen, dass es bald zu kriegerischen Ereignissen kommen werde, die besonders den Geistlichen zusetzen würden. Trotzdem konnte Andreas Faulhaber die berühmte höhere Schule zu Glatz, die seit 1597 von den Jesuiten geleitet wurde, besuchen. Vater Andreas war jedoch nicht in der Lage, seinem jüngeren Sohn auch noch ein Theologiestudium zu finanzieren. So musste sich Andreas vierzehn Jahre als Hauslehrer über Wasser halten. Nach dem Erhalt eines Tischtitels absolvierte er in kürzester Zeit sein Theologiestudium in Prag und wurde im September 1750 zum Priester geweiht. Seine Primiz feierte er in der Glatzer Pfarrkirche am 29.09.1750. Nach Kaplansstellen in Bad Landeck, Bad Reinerz und Königshain kam er schließlich an die Glatzer Pfarrkirche, die zum Bereich des Jesuitenkollegs gehörte, dessen Rektor zugleich Stadtpfarrer war.

Mittlerweile hatte sich die politische Situation grundlegend gewandelt: Schon kurz nach seinem Regierungsantritt 1740 hatte der preußische König Friedrich II. Österreich Schlesien und die Grafschaft Glatz abgejagt. Auch in der Stadt Glatz blieben die Veränderungen nicht aus. Durch eine königliche Order vom 19.02.1757 wurden die in Preußen unbeliebten Jesuiten aus der Stadt verwiesen. Die damit verbundene Vakanz an der Glatzer Pfarrkirche und in der Schule wurde durch die verbleibenden Weltgeistlichen so gut es ging abgedeckt. So wurde Andreas Faulhaber neben dem Amt des Katechismuspredigers auch die Lehrtätigkeit am Gymnasium übertragen. Sein weiteres Schicksal ist nur durch die politischen Umstände des Siebenjährigen Krieges (1756 - 1763) zu verstehen. Nach der Annexion der Grafschaft Glatz durch den Preußenkönig verschärften sich die religiös-konfessionellen Verhältnisse. Unter der rigorosen protestantischen Führung der Hohenzollern sehnten sich viele Bewohner, die in der Mehrheit dem katholischen Glauben angehörten, zurück unter die Herrschaft der Habsburgermonarchie. Friedrich II. hatte durch den Einfall preußischer Truppen in Sachsen ohne vorherige Kriegserklärung den Siebenjährigen Krieg und damit die dritte Auseinandersetzung um Schlesien eröffnet. 1757 stand die preußische Armee schon vor Prag, als sie in der Schlacht bei Kolin eine empfindliche Niederlage gegen die Österreicher erlitt. Da viele Soldaten in den schlesischen Gebieten mehr oder weniger zwangsrekrutiert worden waren, nutzten diese jetzt die Gelegenheit, sich des erzwungenen Fahneneides zu entledigen. Beträchtliche Truppenteile desertierten auf die österreichische Seite. In dieser Situation veröffentlichte der Breslauer Fürstbischof Philipp Gotthard Graf von Schaffgotsch wohl auf politischen Druck ein Schreiben , welches der Fahnenflucht in den schlesischen Truppenverbänden entgegenwirken sollte. Darin wurden vor allem die Seelsorger angewiesen, die Soldaten in der Beichte vor Erteilung der Absolution nachdrücklich auf die Einhaltung des geleisteten Fahneneides hinzuweisen, bei Zweifeln und Zuwiderhandlungen diese nicht zu gewähren. Sollte ein Beichtvater einen Soldaten bei seiner Desertion unterstützen, war er sofort vom Amt zu suspendieren. Parallel dazu gab Friedrich II. ein Edikt heraus, welches jeder Person, gleichgültig ob geistlichen oder weltlichen Standes, die Todesstrafe androhte, der einen Soldaten zur Fahnenflucht verleitete. Das Zusammenwirken von bischöflichem und königlichem Erlaß war andererseits eine willkommene Einladung an Deserteure, Priester den staatlichen Behörden auszuliefern, um sich selbst den Rücken frei zu halten. In den königlichen Amtsstuben sah man gar in den beichtehörenden Priestern die Hauptverursacher des Übels. So nahm es denn auch nicht Wunder, dass man auf eine Gelegenheit wartete, um gegen den Klerus vorgehen zu können.

In Glatz hatte Andreas Faulhaber mittlerweile auch die Aufgabe eines Festungsgeistlichen übernommen. Als zwei festgenommene Deserteure, Joseph Nentwig und Johann George Veith, angaben, der Beichtvater habe es ihnen in der Beichte erlaubt und anschließend die Absolution erteilt, konnte das niemand anders als Kaplan Faulhaber gewesen sein. Er wurde deshalb am Sonntag, dem 05.09.1757 im Glatzer Pfarrhaus verhaftet und mit bewaffneter Eskorte ins Untersuchungsgefängnis gebracht. Der Fahnenflüchtige Nentwig verwickelte sich beim Verhör in Widersprüche, mal widerrief er die Anschuldigung gegen Kaplan Faulhaber, blieb aber schließlich bei seiner ursprünglichen Aussage, wonach der Geistliche ihm im Beichtstuhl gesagt habe, Fahnenflucht sei „zwar wohl eine schwere Sache, doch hätte es weiter nicht viel auf sich“ (Siegmund S. 21) und ihm daraufhin die Absolution erteilt habe. Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen Nentwigs rechnete Andreas Faulhaber mit einem Freispruch. Der preußische König wollte jedoch ein Exempel statuieren. Am 29.12. früh traf er mit dem Glatzer Festungskommandanten Generalleutnant Freiherr de la Motte-Fouqué, ein Nachfahre von eingewanderten Hugenotten und ausgesprochener Katholikenhasser, zusammen. Offensichtlich ohne die Prozessakten gelesen zu haben, stand für den König bereits am Abend das Todesurteil gegen Kaplan Faulhaber fest. Am darauf folgenden Tag um 9 Uhr wurde er gehängt, ohne dass ihm ein Beichtvater gewährt wurde. Zur Abschreckung der Bevölkerung ließ man seine Leiche insgesamt zwei Jahre und sieben Monate am Galgen hängen. Als die Österreicher am 26.07.1760 die Stadt und Festung Glatz vorübergehend eingenommen hatten, erhielt der Feldprediger des Regiments, P. Leixner S.J., den Auftrag, für die Abnahme und ein priesterliches Begräbnis des Leichnams zu sorgen. Erstaunlicherweise war dieser trotz des langen Verbleibens am Galgen noch relativ unversehrt. Unter großer Anteilnahme der Bevölkerung wurde Andreas Faulhaber am 28.07.1760 in der Gruft der Stadtpfarrkirche zwischen Heimsuchungsaltar und Sakristei beigesetzt. Am 20.08.1929 ließ der damalige Stadtpfarrer von Glatz und spätere Großdechant Dr. Monse die Gruft öffnen und nach dem Sarg von Kaplan Faulhaber suchen. Von den sterblichen Überresten waren noch der Kopf mit gut erhaltenem Gebiss, die Gebeine und ein seidenes weißes Messgewand mit Manipel vorhanden. Während des 2. Weltkrieges erging die Anordnung, die wertvollen Kunstwerke der Stadtpfarrkirche in der Gruft, in der auch Kaplan Faulhaber lag, aufzubewahren. Im Rahmen dieser Aktion wurde am 17.08.1942 auch eine Umbettung des Leichnams vorgenommen. In einem Protokoll wurde festgehalten, dass beim hineinleuchten in den Schädel mit einer Taschenlampe am Gaumen ein noch 4 cm langes Stück Zunge erkennbar war (vgl. Chronik der Stadt-Pfarrkirche zu Glatz, S. 532)

Schon damals meinte Großdechant Dr. Monse, Andreas Faulhaber gebühre aufgrund seines vorbildlichen Verhaltens die Ehre der Altäre. Als Märtyrer des Beichtstuhls ist er in die Geschichte eingegangen und blieb deshalb beim Glatzer Gottesvolk in hoher Verehrung. Leider ist seine Seligsprechung wohl zu spät in Angriff genommen worden und wohl nie richtig in Gang gekommen. Bis 1918 musste man Rücksicht auf die regierenden Hohenzollern nehmen. Die Sicherung des Materials zur Kanonisation wurde durch die Vertreibung 1946 jäh unterbrochen, so dass ein solches Unterfangen aufgrund der relativ dünnen Faktenlage und nicht zuletzt aufgrund der zeitlichen Distanz von mehr als 200 Jahren kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte.

Literatur:

  • Polikarp Niestroj, Ein Märtyrer des Beichtstuhls. Leben und Tod des P. Andreas Faulhaber, Glatz 1931
  • Bernhard Anna, Andreas Faulhabers Tod. Ein Trauerspiel aus der Glatzer Vergangenheit, Mittelwalde 1922
  • Georg Siegmund, Vom Beichtstuhl zum Galgen. Kaplan Andreas Faulhaber aus Glatz. Ein Märtyrer des Beichtstuhls, Stein am Rhein 1987
  • Chronik der Stadt-Pfarrkirche in Glatz 1906 bis 1946, begonnen von Pfarrer Skalitzky, fortgesetzt von Pfarrer Dr. Monse
  • Amateurverfilmung durch Dr. Dieter Pohl im Herbst 1988 im Pfarrarchiv Glatz, 2 Bände
  • Michael Hirschfeld, Ein Justizmord im Siebenjährigen Krieg – Der gewaltsame Tod des Glatzer Priesters Andreas Faulhaber (1713-1757) im Kontext der Eroberungs- und Kirchenpolitik von Friedrich II. von Preußen, in: AGG-Mitteilungen Nr. 12 (2013)

Georg Jäschke

 

Kaplan Andreas Faulhaber
Der Glatzer Kaplan
Andreas Faulhaber
Märtyrer des Beichtstuhls
* 21. Mai 1713 in Glatz
† 30. Dezember 1757

Unbekannter Märtyrer des deutschen Ostens
am 30. Dezember 1757 am Galgen hingerichtet

In drei schlesischen Kriegen raubte der Preußenkönig Friedrich II. der österreichischen Kaiserin Maria Theresia Schlesien und die Grafschaft Glatz. Im letzten dieser Kriege, dem sogenannten Siebenjährigen Krieg, wurde der Glatzer Kaplan Andreas Faulhaber auf persönlichen Befehl des Königs am 30. Dezember 1757 am Galgen gehängt. Ihm war vorgeworfen worden, im Beichtstuhl einem fahnenflüchtigen Soldaten die Fahnenflucht erlaubt zu haben. Doch hatte der Soldat bei wiederholten Verhören seine erste Aussage mehrfach zurückgenommen. Drei Tage nach der Hinrichtung berichtete der damalige Landrat von Glatz an einen Minister, der Soldat habe nach ausgestandener Strafe seine Denunziation widerrufen und öffentlich erklärt, schuld an unschuldigem Blut zu sein. Auch bezeugte er, daß Faulhaber beherzt gestorben sei, weil er sich für einen Märtyrer gehalten habe, wofür ihn übrigens alle seine Glaubensgenossen ansähen. – Zwei Jahre und sieben Monate blieb Faulhabers Leiche am Galgen, ohne daß man eine Veränderung gemerkt hätte. Als im Sommer 1760 die Österreicher Glatz vorübergehend eroberten, wurde die Leiche vom Galgen genommen und der Märtyrer feierlich in der Gruft der Glatzer Stadtpfarrkirche beigesetzt.

Im Jahr 1930 wurden Vorbereitungen für seine Seligsprechung getroffen. Die Akten hierüber wurden dem Pfarrarchiv in Glatz übergeben. Durch den Krieg und die folgende Vertreibung konnte der Seligsprechungsprozeß nicht fortgesetzt werden.

aus: „Gedenkblatt von Prof. Georg Siegmund“

Weitere Internetseiten über Kaplan Andreas Faulhaber:

 

zurück